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Der Arbeitskreis Landesbauordnung berät die sich aus den Landesbauordnungen der Länder für die Ingenieurtätigkeit ergebenden Unterschiede und erarbeitet Vorschläge für eine Harmonisierung der Berufsausübung, insbesondere im Bereich der Bauvorlageberechtigung sowie der Nachweisberechtigung. Er erarbeitet im Auftrag des Vorstandes der Bundesingenieurkammer ferner Stellungnahmen für die Musterbauordnung der ARGEBAU.
Vorsitzender: Dr.-Ing. Peter Henke
Zuständiges Vorstandsmitglied: Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer und Dipl.-Ing. Ingolf Kluge
Zuständiger Mitarbeiter: RA Markus Balkow
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