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Bauordnungen in der Bundesrepublik

Das Baurecht fällt in der Bundesrepublik Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesländer. Um ein weitgehend einheitliches Baurecht innerhalb der Bundesrepublik zu erreichen, wurde von der zuständigen Bauministerkonferenz eine neue Musterbauordnung verabschiedet, die empfehlenden Charakter für die Länderbauordnungen hat.

Die Bundesingenieurkammer, die an der Erarbeitung der Musterbauordnung beteiligt war, setzt sich für eine weitgehende Harmonisierung der Landesbauordnungen nach dem Beispiel der Musterbauordnung ein, um Wettbewerbsnachteile abzubauen.

Sollten Sie Fragen zu den Bauordnungen einzelner Bundesländer haben, bitten wir Sie, sich an die entsprechende  Länderingenieurkammer zu wenden.

 Material zum Thema  
  
Musterbauordnung - MBO (Fassung November 2002, zuletzt geändert im Oktober 2008) (204kb) 
Musterbauordnung - MBO (Fassung November 2002, zuletzt geändert im Oktober 2008) - Begründung (62kb)  
 
 
  Mehr dazu im WWW 
        
 Link zu http://www.bauordnungen.de

Link zu http://www.is-argebau.de/
 
 

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