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Ingenieurwettbewerbe oder interdisziplinäre Architekten- und Ingenieurwettbewerbe bieten für öffentliche Bauherrn sowie für private Investoren die Chance, auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens ihre Bau- und Planungsprojekte bestmöglich umzusetzen.
Wettbewerbe können alle Disziplinen des Bauwesens vereinen, die für das jeweilige Projekt erforderlich erscheinen. Für den Bauherrn ergibt sich hieraus die Möglichkeit, wirtschaftliche und innovative Lösungen von Planungsaufgaben zu finden. In Betracht kommen Ingenieur-Wettbewerbe zum Beispiel für:
Für den Auftraggeber bieten Wettbewerbe die Möglichkeit, aus der schöpferischen Kraft der Teilnehmer im direkten Vergleich anhand von nachvollziehbaren, sachlichen Kriterien die überzeugendste Leistung zu ermitteln.
Als weitere Vorteile ergeben sich hieraus:
Die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammern der Länder bieten ihre Unterstützung bei der Durchführung von Wettbewerben an.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) in Zusammenarbeit mit der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer überarbeitet und mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Grundsätzlich haben sich die RPW 2008 in der Anwendung bewährt. Daher sind mit der Novellierung lediglich Änderungen verbunden, die auf der Grundlage der Anwendungserfahrungen seit 2009 die Handhabung für Auslober weiter erleichtern und Begrifflichkeiten klarer fassen. Daneben waren inhaltlich wichtige Themen:
- die Stärkung des offenen Wettbewerbs,
- ein erleichterter Zugang für kleine und junge Büros,
- die bevorzugte Beauftragung des 1. Preisträgers und
- Hilfestellungen für Verfahrensabläufe (Regelungen zur Überarbeitungsphase, Anlagen zu Rückfragenkolloquien, Wettbewerbsunterlagen, Berechnung der Wettbewerbssumme).
Die RPW 2013 wurden im Bundesanzeiger am 22.03.2013 bekannt gegeben und gelten für alle Planungswettbewerbe die ab dem 01.03.2013 ausgelobt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat am 28.02.2013 einen Einführungserlass zu den Richtlinien für Planungswettbewerbe herausgegeben. Den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden wurde die Anwendung ebenfalls empfohlen. Privaten Auslobern steht die Durchführung von Planungswettbewerben nach den RPW 2013 ebenfalls offen. Die Kammern beraten sie über die Verfahrensweise.
„Die Delegierten der sechzehn Ingenieurkammern der Länder haben sich auf der 48. Bundesingenieurkammer-Versammlung am 08.04.2011 mit einer Resolution für eine stärkere Einbeziehung von Ingenieuren in die Auslobung von Wettbewerben ausgesprochen.“ mehr
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