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Das Bundesingenieurregister wird von der Bundesingenieurkammer nach internationalem Vorbild geführt und soll ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualität der Ingenieurleistungen in der Bundesrepublik werden. Es dokumentiert bundesweit einheitlich den Ausbildungsstand der eingetragenen Ingenieure. Ziel des Bundesingenieurregisters ist es, durch die bundesweit vergleichbaren Informationen zum Qualifikationsniveau von Ingenieuren für mehr Transparenz zu sorgen. Im Hinblick auf die im deutschen Ingenieurwesen neu geschaffenen Abschlüsse Bachelor und Master wird es künftig weiter an Bedeutung gewinnen.
Die Struktur des Bundesingenieurregisters leitet sich aus EU-Vorgaben zu Ausbildung, Berufsqualifikation und Berufsausübung her. Damit wird langfristig die EU-weite Vergleichbarkeit von Ingenieurqualifikationen angestrebt. Mit dem Bundesingenieurregister leistet die Bundesingenieurkammer einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union.
In der jetzt vorliegenden ersten Stufe werden zunächst die Mitglieder der 16 Ingenieurkammern mit ihren beruflichen Standardangaben aufgelistet.
In der zweiten Stufe werden berufliche Qualifikationen aufgenommen, die sich aus den baurechtlichen Vorgaben der deutschen Länder ergeben. Das sind z. B. : Bauvorlageberechtigte Bauingenieure, Sachverständige und Berechtigte zur Erstellung von bautechnischen Nachweisen zu Standsicherheit, Wärme -, Brand- und Schallschutz.
In der dritten und endgültigen Stufe sollen weitere herausragende Qualifikationen in besonderen Ingenieurdisziplinen ausgewiesen werden.
Nach den ersten beiden Aufbauphasen soll das Bundesingenieurregister auch Ingenieurinnen und Ingenieuren, die nicht Mitglied einer Ingenieurkammer sind, offen stehen.
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