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Vergaberecht

Schwellenwerte

Seit dem 01.01.2010 gelten die neuen niedrigen Schwellenwerte im Bereich des Bundeshochbaus.

Für Bauaufträge:
4,845 Mio. Euro
(bis zum 31.12.2009: 5,150 Mio. Euro)

Für Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen:
125.000 Euro
(bis zum 31.12.2009: 133.000 Euro)

Für Dienstleistungs- und Lieferaufträge aller sonstigen Autraggeber:
193.000 Euro
(bis zum 31.12.2009: 206.000 Euro)

In Anlage steht der Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 18.12.2009 zur Änderung der Schwellenwerte und Einführung neuer Standardformulare zur Verfügung.

Anlage: Erlass des BMVBS vom 18.12.2009 zur Änderung der Schwellenwerte

 

Novellierung der VgV

Am 10.06.2010 wurden die Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, S. 724) veröffentlicht. Damit traten die Änderungen am 11.06.2010 in Kraft. Die Einführungserlasse stehen als download zur Verfügung.
Ab Inkrafttreten sind für neu begonnene Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte zwingend die Vergabeordnungen VOB/A, VOF und VOL/A in der Ausgabe 2009 anzuwenden. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn eines Vergabeverfahrens ist nach der Rechtsprechung die Absendung der Veröffentlichung.

Downloads:

 

Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht

 

Die Bundesingenieurkammer hatte sich bereits im Jahr 2004 in einem gemeinsamen Aufruf zusammen mit den Kammern und Verbänden der Bauwirtschaft für den Erhalt des bisherigen Vergabesystems unter Beibehaltungen der Vergabeverordnungen eingesetzt. In einer gemeinsamen Erklärung von Kammern und Verbänden der Bauwirtschaft sowie der IG BAU setzt sich die Bundesingenieurkammer weiterhin dafür ein, eine Reform des Vergaberechts orientiert am bestehenden System unter Beibehaltung der Vergabeordnungen VOB, VOL und VOF durchzuführen.

Downloads:

Gemeinsame Erklärung Vergaberecht November 2009   

 

 

Bundesingenieurkammer
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Tel.: +49 (030) 25342900
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Leitlinien für Auftraggeber und Auftragnehmer bei Ingenieur-und Architektenleistungen

Die Bundesingenieurkammer hat zusammen mit VBI, BDB, AHO, BAK, BDA und VUBIC einen gegenseitigen Verhaltenskodex zur Vermeidung von Korruption vereinbart. Ähnlich wie in den Leitlinien für die Bauwirtschaft wird auch hier das besondere Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien von Ingenieur- und Architektenleistungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Qualitätskodex konkretisiert. Kern der Gemeinsamen Leitlinien sind die Grundsätze für ein Integritätsprogramm, mit dessen Umsetzung Korruption verhindert werden soll.
 

 Downloads zum Thema 

Leitlinien für Auftraggeber und Auftragnehmer bei Ingenieur-und Architektenleistungen
     Download der Vereinbarung als pdf-Dokument (93 kb)
 
 

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Die Jahrbuchreihe zu den bedeutendsten Ingenieurbau-Projekten der letzten Jahre.

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