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Freiberuflichkeit

Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im gemeinsamen Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt.

 

Schriftliche Erklärung des Europäischen Parlaments zur Bedeutung der Freien Berufe für Europa

Downloads zum Thema

 

Mehr dazu im WWW

Bundesverband der Freien Berufe

Institut für Freie Berufe

Werbung in den Freien Berufen

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Die Jahrbuchreihe zu den bedeutendsten Ingenieurbau-Projekten der letzten Jahre.

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Schriftenreihe Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland

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