Sie befinden sich hier:   Startseite  |  Themen  |  Verschiedenes  |  Versicherungsvertragsrecht

Versicherungsvertragsrecht

Reform des Versicherungsvertragsrechts


Der Deutsche Bundestag hat am 05.07.2007 die Reform des Versicherungsvertragsrechts verabschiedet. Der Gesetzgeber hat damit das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aus dem Jahre 1908  im Wege einer Gesamtreform den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes angepasst.
Im Rahmen der Gesamtreform wurde auch der für die Berufshaftpflichtversicherung von Ingenieuren relevante Teil des Direktversicherungsanspruchs neu geregelt. Die Bundesingenieurkammer hatte sich dabei mit einer Stellungnahme vom 04.05.2007 gegen eine Erweiterung des bisher lediglich bei der Kfz-Versicherung geltenden Direktanspruchs ausgesprochen, der der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit einer entsprechenden Empfehlung Rechnung getragen hat.

Nach dem Beschluss des Bundestages wird der Geschädigte den Versicherer künftig nur in solchen Fällen unmittelbar in Anspruch nehmen können, wenn:

-          über das Vermögen des Schädigers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder

-          ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,

-          oder wenn der Aufenthalt des Schädigers unbekannt ist.

Service

Publikationen

Die Jahrbuchreihe zu den bedeutendsten Ingenieurbau-Projekten der letzten Jahre.

mehr

Schriftenreihe Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland

mehr

Deutsches Ingenieurblatt

mehr

Dokumentation Deutscher Brückenbaupreis

mehr