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Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen:
Anforderungen an Neubauten werden damit ebenso angehoben wie die für die Modernisierung von Altbauten.
Ingenieure sind nach der bundeseinheitlichen Regelung des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EnEV zur Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude berechtigt, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Absolventen von Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen inDarüber hinaus müssen sie:
2. während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach einem Studium ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagetechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus,oder
3. eine öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ein Sachgebiet im Bereich des energiesparenden Bauens oder in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus erlangt haben.Damit ist der überwiegende Teil der in diesem Bereich tätigen Ingenieure bereits im Rahmen des Studiums und der einschlägigen Berufserfahrung zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen qualifiziert und berechtigt.
Nur wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 2. oder 3. nicht erfüllt sind, müssen sie zusätzlich eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten der Anlage 11 zu § 21 EnEV entspricht, absolviert haben.
Besonders qualifizierte Ingenieure für die Ausstellung von Energieausweisen und die Energieberatung
Die in Umsetzung der EU-Richtlinie von der EnEV geforderten energetischen Modernisierungvorschläge bei der Ausstellung von Energieausweisen lassen sich nur verlässlich erarbeiten, wenn Bestandsgebäude vorher ingenieurmäßig gründlich untersucht wurden. Klarer Vorteil von Bedarfsausweisen ist, dass im Gebäudebestand dessen energetische Schwachstellen (z.B. alte Fenster, schlecht gedämmte Wände, alte Kesselanlagen) zu Tage treten. Erst damit wird für den Hauskäufer, Bauherrn, Eigentümer oder Mieter Transparenz erzielt: Damit können die Aufwendungen für eine Sanierung der Einsparung bei den Energiekosten gegenübergestellt und können Impulse für eine breit angelegte zukunftsorientierte Gebäudemodernisierung mit ihren positiven ökologischen und ökonomischen Auswirkungen für Gesellschaft und Wirtschaft ausgelöst werden. Verbrauchs-Ausweise würden dieses Ziel eindeutig verfehlen. Deshalb empfehlen Ingenieure wiederholt die Durchsetzung von qualifizierten Energiebedarfsausweisen!
Die Bundesingenieurkammer und die Länderingenieurkammern bereiten Angebots-Listen besonders qualifizierter Ingenieure als zur Ausstellung von Energieausweisen vor, die über die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen hinaus zusätzlich auch durch Fortbildung ein hohes Qualifizierungsniveau für verlässliche Energiebedarfsausweise im Neubau und Gebäudebestand mit den zugehörigen Modernisierungshinweisen aufweisen.
Die im folgenden beschriebene Fortbildungsinhalte auf der Grundlage von Anlage 11 zu § 21 EnEV stellt neben der ingenieurmäßigen Erstellung von Energiebedarfsausweisen auch die Befähigung zur gesamtheitlichen Energieberatung mit „ingenieurmäßigen“ Modernisierungsvorschlägen im Gebäudebestand sicher.
Auf dieser Basis führen die von den Ingenieurkammern bzw. deren Fort- und Weiterbildungseinrichtungen angebotenen Fortbildungsmodule und Inhalte der Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens fachübergreifend zu einem Qualifizierungsniveau.
Diese besonders qualifizierten Ingenieure werden von den Ingenieurkammern den Eigentümern, Bauherren, Mietern und Käufern zur Ausstellung von Energieausweisen und die Durchführung von Energieberatungen besonders empfohlen.
Die Tabelle zu den
Qualifizierungsniveau der Kenntnisse und Befähigungen
für Aussteller der Energieausweise:
finden Sie im PDF-Dokument.
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Alle sprechen von Energiewende. Architekten und Ingenieure befördern sie – durch qualifizierte energetische Planung und Energieberatung.
Die Architektenkammern und Ingenieurkammern aller Bundesländer haben dazu ein gemeinsames Internetportal eingerichtet: www.energieeffizienz-planer.de. Wer einen qualifizierten Energieeffizienzexperten in seiner Nähe sucht, ist hier richtig. Ganz gleich, ob es um Fragen zur energetischen Optimierung im Neubau, beim Umbau oder bei einer Sanierung eines Gebäudes geht. Hier kann man sich gezielt über die Förderbedingungen für sein jeweiliges Bundesland informieren und findet die richtigen Ansprechpartner.
Das gemeinsame Projekt von Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) ist ab sofort online.
„Architekten- und Ingenieurkammern gewährleisten mit der Initiative, dass die Nutzer sehr schnell einen sachverständigen Energieeffizienzexperten in ihrer Nähe finden können. Das ist im Interesse des Verbrauchers und auch der Fördermittelgeber“, hebt BIngK-Präsident Hans-Ullrich Kammeyer zum Start der Plattform hervor. „Die Kammern verfügen über geeignete Planer, die sie regelmäßig weiter qualifizieren“.
Bei der energieeffizienten Sanierung, Um-, Aus- oder Neubau eines Gebäudes sind viele wichtige Entscheidungen zu treffen. „Architekten und Ingenieure stehen mit ihrer Fachkompetenz zu unterschiedlichsten Fragen des Planen und Bauens sowie zu Förderprogrammen zur Verfügung. Meist geht es nicht nur um das energetische Bauen, sondern auch um Raumprogramme, Barrierefreiheit, Materialeinsatz und vieles mehr. Der ganzheitliche Blick macht die besondere Qualität aus.“, sagt BAK-Präsident Sigurd Trommer.
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