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Energie

Am 18. März 2009 hat die Bundesregierung die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet.

Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen:

  • die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent;
  • die Dämmung ungedämmter, begehbarer, oberster Geschossdecken bis Ende 2011;
  • die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 in bestimmten Gebäuden (abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes bzw. der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität des Gebäudes);
  • die Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung;
  • Anreize zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.

Anforderungen an Neubauten werden damit ebenso angehoben wie die für die Modernisierung von Altbauten.

 

Ingenieure sind nach der bundeseinheitlichen Regelung des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EnEV zur Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude berechtigt, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Absolventen von Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen in

  1. den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder
  2. einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a genannten Gebiet.

Darüber hinaus müssen sie:

2. während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach einem Studium ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagetechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus,

oder

3. eine öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ein Sachgebiet im Bereich des energiesparenden Bauens oder in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus erlangt haben.

Damit ist der überwiegende Teil der in diesem Bereich tätigen Ingenieure bereits im Rahmen des Studiums und der einschlägigen Berufserfahrung zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen qualifiziert und berechtigt.

Nur wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 2. oder 3. nicht erfüllt sind, müssen sie zusätzlich eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten der Anlage 11 zu § 21 EnEV entspricht, absolviert haben.

Besonders qualifizierte Ingenieure für die Ausstellung von Energieausweisen und die Energieberatung

Die in Umsetzung der EU-Richtlinie von der EnEV geforderten energetischen Modernisierungvorschläge bei der Ausstellung von Energieausweisen lassen sich nur verlässlich erarbeiten, wenn Bestandsgebäude vorher ingenieurmäßig gründlich untersucht wurden. Klarer Vorteil von Bedarfsausweisen ist, dass im Gebäudebestand dessen energetische Schwachstellen (z.B. alte Fenster, schlecht gedämmte Wände, alte Kesselanlagen) zu Tage treten. Erst damit wird für den Hauskäufer, Bauherrn, Eigentümer oder Mieter Transparenz erzielt: Damit können die Aufwendungen für eine Sanierung der Einsparung bei den Energiekosten gegenübergestellt und können Impulse für eine breit angelegte zukunftsorientierte Gebäudemodernisierung mit ihren positiven ökologischen und ökonomischen Auswirkungen für Gesellschaft und Wirtschaft ausgelöst werden. Verbrauchs-Ausweise würden dieses Ziel eindeutig verfehlen. Deshalb empfehlen Ingenieure wiederholt die Durchsetzung von qualifizierten Energiebedarfsausweisen!

Die Bundesingenieurkammer und die Länderingenieurkammern bereiten Angebots-Listen besonders qualifizierter Ingenieure als zur Ausstellung von Energieausweisen vor, die über die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen hinaus zusätzlich auch durch Fortbildung ein hohes Qualifizierungsniveau für verlässliche Energiebedarfsausweise im Neubau und Gebäudebestand mit den zugehörigen Modernisierungshinweisen aufweisen.

Die im folgenden beschriebene Fortbildungsinhalte auf der Grundlage von Anlage 11 zu § 21 EnEV stellt neben der ingenieurmäßigen Erstellung von Energiebedarfsausweisen auch die Befähigung zur gesamtheitlichen Energieberatung mit „ingenieurmäßigen“ Modernisierungsvorschlägen im Gebäudebestand sicher.

Auf dieser Basis führen die von den Ingenieurkammern bzw. deren Fort- und Weiterbildungseinrichtungen angebotenen Fortbildungsmodule und Inhalte der Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens fachübergreifend zu einem Qualifizierungsniveau.

Diese besonders qualifizierten Ingenieure werden von den Ingenieurkammern den Eigentümern, Bauherren, Mietern und Käufern zur Ausstellung von Energieausweisen und die Durchführung von Energieberatungen besonders empfohlen.

Die Tabelle zu den  

Qualifizierungsniveau der Kenntnisse und Befähigungen
für Aussteller der Energieausweise:

finden Sie im PDF-Dokument.

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