- ein Qualitätssiegel, denn um diesen gesetzlich geschützten Titel tragen zu dürfen, muss die Ingenieurin/ der Ingenieur besondere Voraussetzungen erfüllen
- freiberufliche Tätigkeit, die eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei allen Bauvorhaben garantiert
- langjährige Berufspraxis
- ständige berufliche Fortbildung, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein
- Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die Bauherren- und Verbraucherschutz gewährleistet
Beratende Ingenieure werden in Listen eingetragen, die in den Ingenieurkammern der Länder geführt werden und die jedermann zugänglich sind.