Anerkannte Sachverständige für Erd- und Grundbau
Die Landesbauordnungen der Länder sehen in ihren gesetzlichen Regelungen Prüfingenieure und Prüfsachverständige für besondere Bereiche wie zum Beispiel für den Erd- und Grundbau vor. Diesen sind im Rahmen des öffentlichen Baurechts spezielle Aufgaben, vor allem die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen übertragen. Anders als die auf privatrechtlicher Ebene tätigen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfüllen sie einen vom Landesgesetzgeber verlangten Begutachtungsauftrag.
Die Bundesingenieurkammer führt im Rahmen der fachlichen Beurteilung der Antragsteller einen Beirat für Erd- und Grundbau. Das Antragsverfahren selbst wird bei den jeweiligen Anerkennungsstellen der Länder geführt.
-
Merkblatt für die Anerkennung der Sachverstänidgen für Erd- und Grundbau
-
Muster-Verordnung der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) über die Prüfingenieure und Prüfsachverstänidgen nach § 85 Abs. 2 MBO (M-PPVO) - (Fassung November 2002, zuletzt geändert im Oktober 2008) (204kb)
Musterbauordnung - MBO (Fassung November 2002, zuletzt geändert im Oktober 2008) - Begründung (62kb)
-
Zuständigkeiten in den Bundesländern beim Anerkennungsverfahren zum Sachverständigen für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht - Stand: Januar 2012
-
Verzeichnis der anerkannten Sachverständigen für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht sowie der als vergleichbar geltenden Personen [für die Mitwirkung bei der Prüfung von Bauvorlagen im Sinne von § 59 (3) MBO] - Stand: 12. Januar 2012